Für Europäer sind Tiere und ihr Wohlergehen ein Anliegen. Umfragen zeigen, dass die Bürger sich mehr Tierschutz in der EU-Gesetzgebung wünschen.
Trotzdem stellt man wirtschaftliche Interessen immer wieder über die Forderungen der Bürger und sogar den Forderungen des Europäischen Parlaments, das wiederholt Gesetzesänderungen zur Erhöhung des Tierschutzes in der Europäischen Union gefordert hat.
Um dieser Problematik entgegenzuwirken, haben einige Mitgliedstaaten die Verantwortung für den Tierschutz aus den Zuständigkeiten des Landwirtschaftsministeriums ausgegliedert. Wir begrüßen diese Entscheidungen und hoffen, dass sie in allen Mitgliedstaaten angenommen werden.
Auf EU-Ebene ist der Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit für den Tierschutz zuständig, aber diese Befugnis spiegelt sich in dieser Berufsbezeichnung derzeit nicht wider.
Tierschutz muss stärker in den Vordergrund rücken. Damit soll auch die Rechenschaftspflicht durch die ausdrückliche Aufnahme des „Tierschutzes“ in die Berufsbezeichnung des zuständigen Kommissionsmitglieds erhöht werden.
Um Interessenskonflikte zu vermeiden sollten in jedem Fall Zuständigkeiten über Tierschutz und Agrarwirtschaft getrennt bleiben, auch wenn es in Zukunft Änderungen bei der Rolle der Kommissare geben wird.
Der Tierschutz in der EU wird verbessert, wenn diese Verantwortung betont wird und der zuständige Kommissar ausdrücklich aufgefordert wird, im Namen der gesamten Europäischen Kommission eine proaktivere und fortschrittlichere Haltung zum Tierschutz einzunehmen und damit dem leidenschaftlichen Ruf der europäischen Bürger zu folgen.
FÜR EUROPÄER SIND TIERE EIN ANLIEGEN. FÜR DIE EU-INSTITUTIONEN SOLLTEN SIE DAS AUCH SEIN.